Förderung

LEADER-Förderung Voraussetzungen

Interessieren Sie sich für eine LEADER-Förderung, sollten Sie zuerst sicherstellen, dass Ihr Vorhaben eine Reihe verschiedener Kriterien erfüllt. Dazu gehören folgende Punkte:

  • Es befindet sich im förderfähigen Gebiet der Region Kottmar. In den Ebersbach-Neugersdorfer Ortsteilen Neugersdorf und Oberland sind nur nicht-investive Förderungen möglich, d.h. für Projektstellen, Konzepte oder ähnliches. Umbaumaßnahmen sind hier von der Förderung ausgeschlossen. Eine interaktive Karte mit flurstücksgenauer Abgrenzung finden Sie hier.
  • Die Realisierbarkeit und die Finanzierung des Projektes muss glaubhaft gemacht werden. (Sämtliche Ausgaben sind grundsätzlich vorzufinanzieren, die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss des Projektes.)
  • Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben entspricht den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (im folgenden dargestellt)

LEADER-Förderung Aufrufe

Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen.

In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Hierbei ist Ihnen das Regionalmanagement gern behilflich.    

Aufrufe Leader Förderung

Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen. In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Eine vorherige Beratung beim Regionalmanagement ist für die Förderung unbedingt erforderlich! Terminabsprachen sind per Mail (rm-kottmar@steg.de) möglich.    

Zur Beantragung müssen Sie folgendes Dokument (als PDF mit digitaler Unterschrift) bei uns einreichen:

Antragsformular

Sollte Ihr Vorhaben von der Region ausgewählt werden, können Sie Ihren endgültigen Antrag bei der Bewilligungsbehörde stellen. Die Einreichung ist ausschließlich digital möglich. Nähere Informationen erhalten Sie hier.

Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie

Grundversorgung und Lebensqualität

Demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung sowie Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe

Maßnahmenschwerpunkte

  • Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
  • Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
  • Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde

Wirtschaft und Arbeit

Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und der Einkommenssituation sowie der gewerblichen Grundversorgung

Maßnahmenschwerpunkte

  • Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten

Bildung

Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote

Maßnahmenschwerpunkte

  • Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
  • Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten

Tourismus und Naherholung

Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs- Freizeitangebots und der regionalen Identität

Maßnahmenschwerpunkt

  • Entwicklung landtouristischer Angebote


Natur und Umwelt

Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen

Maßnahmenschwerpunkte

  • Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche

Wohnen

Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Maßnahmenschwerpunkte

  • Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

Detaillierte Informationen über die Ziele und Maßnahmenschwerpunkte können Sie aus dem Aktionsplan entnehmen.

Dort finden sich auch die Fördersätze und die maximalen Fördersummen.

Gleichzeitig ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement vorgeschrieben. Hier kann das Vorhaben in das richtige Handlungsfeld eingeordnet und das weitere Vorgehen abgesprochen werden.

Schreiben Sie uns hierfür gern eine Mail an rm-kottmar@steg.de.

Beispiel Aktionsplan

In der folgenden Grafik ist der Aktionsplan beispielhaft für das Handlungsfeld „Wohnen“ dargestellt:

Handlungsfeld E: Wohnen Maßnahmenschwerpunkt E.1: Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote

 Gebietskörper-schaften, kommunale Unternehmen und ZweckverbändeUnternehmenNatürliche Personeneingetragene Vereine, Kirchen und sonstige rechtsfähige GemeinschaftenLAG
Fördersatz investiv in Prozentpunkten75505050
maximaler Zuschuss investiv (in EUR)75.000 €50.000 €50.000 €50.000 €
Fördersatz nicht investiv in Prozentpunkten7550505080
maximaler Zuschuss nicht investiv (in EUR)75.000 €25.000 €25.000 €25.000 €50.000 €