LEADER-Förderung Voraussetzungen
Interessieren Sie sich für eine LEADER-Förderung, sollten Sie zuerst sicherstellen, dass Ihr Vorhaben eine Reihe verschiedener Kriterien erfüllt. Dazu gehören folgende Punkte:
- Es befindet sich im förderfähigen Gebiet der Region Kottmar.
- Die Realisierbarkeit und die Finanzierung des Projektes muss glaubhaft gemacht werden. (Sämtliche Ausgaben sind grundsätzlich vorzufinanzieren, die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss des Projektes.)
- Das Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben entspricht den Zielen der LEADER-Entwicklungsstrategie (im folgenden dargestellt)
LEADER-Förderung Aufrufe
Eine Antragsstellung im LEADER-Förderprogramm ist nicht permanent, sondern nur während laufender Aufrufe möglich. Diese werden für die jeweiligen Handlungsfelder rechtzeitig bekanntgegeben und laufen in der Regel 6-8 Wochen.
In dieser Zeit haben Sie die Gelegenheit, die für den Antrag notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Hierbei ist Ihnen das Regionalmanagement gern behilflich.
Ziele der LEADER-Entwicklungsstrategie
Grundversorgung und Lebensqualität
Demografiegerechte Sicherung der soziokulturellen Grundversorgung sowie Verbesserung der Lebensqualität und Teilhabe
Maßnahmenschwerpunkte
- Stärkung des sozialen Miteinanders und des bürgerschaftlichen Engagements
- Erhalt des kulturellen Erbes, des traditionellen Handwerks und der kulturellen Vitalität
- Generationengerechte Gestaltung der Gemeinde
Wirtschaft und Arbeit
Verbesserung der regionalen Wertschöpfung, Beschäftigung und der Einkommenssituation sowie der gewerblichen Grundversorgung
Maßnahmenschwerpunkte
- Erhalt, Ausbau und Diversifizierung von Unternehmen (einschließlich Infrastrukturmaßnahmen) sowie Ausbau von Wertschöpfungsketten
Bildung
Sicherung und Weiterentwicklung der Bildungs- und Informationsangebote
Maßnahmenschwerpunkte
- Erhalt und Weiterentwicklung von frühkindlicher und schulischer Bildung und Betreuung (Kita, Schulen, schulische Sportstätten, Außenanlagen, Horteinrichtungen)
- Entwicklung und Durchführung von außerschulischen Informations-, Beratungs- und Bildungsangeboten
Tourismus und Naherholung
Stärkung der touristischen Entwicklung, des Naherholungs- Freizeitangebots und der regionalen Identität
Maßnahmenschwerpunkt
- Entwicklung landtouristischer Angebote
Natur und Umwelt
Pflege und Entwicklung der Natur- und Kulturlandschaft einschließlich Schutz der Ressourcen
Maßnahmenschwerpunkte
- Erhalt, Pflege und Entwicklung typischer oder wertvoller Strukturelemente der Natur- und Kulturlandschaft sowie der Siedlungsbereiche
Wohnen
Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Maßnahmenschwerpunkte
- Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Detaillierte Informationen über die Ziele und Maßnahmenschwerpunkte können Sie aus dem Aktionsplan entnehmen.
Dort finden sich auch die Fördersätze und die maximalen Fördersummen.
Gleichzeitig ist eine vorherige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement vorgeschrieben. Hier kann das Vorhaben in das richtige Handlungsfeld eingeordnet und das weitere Vorgehen abgesprochen werden.
Schreiben Sie uns hierfür gern eine Mail an rm-kottmar@steg.de.
Beispiel Aktionsplan
In der folgenden Grafik ist der Aktionsplan beispielhaft für das Handlungsfeld „Wohnen“ dargestellt:
Handlungsfeld E: Wohnen Maßnahmenschwerpunkt E.1: Entwicklung bedarfsgerechter Wohnangebote
Gebietskörper-schaften, kommunale Unternehmen und Zweckverbände | Unternehmen | Natürliche Personen | eingetragene Vereine, Kirchen und sonstige rechtsfähige Gemeinschaften | LAG | |
Fördersatz investiv in Prozentpunkten | 75 | 50 | 50 | 50 | – |
maximaler Zuschuss investiv (in EUR) | 75.000 € | 50.000 € | 50.000 € | 50.000 € | – |
Fördersatz nicht investiv in Prozentpunkten | 75 | 50 | 50 | 50 | 80 |
maximaler Zuschuss nicht investiv (in EUR) | 75.000 € | 25.000 € | 25.000 € | 25.000 € | 50.000 € |