Aufruf
zur Einreichung von Projekten im Rahmen des Regionalbudgets 2022 zur Umsetzung der LEADER-Entwicklungsstrategie
Start des Aufrufes: 16.05.2022
Abgabefrist: 16.06.2022 (Posteingang beim LEADER-Regionalmanagement, Stadtamt Herrnhut, bis 12:00 Uhr)
Projektsauswahl durch den Koordinierungskreis: 28.06.2022
Antragsberechtigt sind ausschließlich Gebietskörperschaften (Kommunen) der Region "Kottmar"
Nachfolgend finden Sie alle erforderlichen Informationen und Unterlagen für die Einreichung von Projekten im Rahmen dieses Aufrufes.
Die Förderinhalte und Rahmenbedingungen zu den einzelnen Aufrufen sind nachfolgend aufgeführt.
Aufruf 2022-11-RBKOT-EII - Maßnahme 3.0 des Förderbereich 1 des GAK-Rahmenplanes mit Bezug zum Handlungsfeld EII der LES
Aufruf 2022-11-RBKOT-CI - Maßnahme 4.0 des Förderbereich 1 des GAK-Rahmenplanes mit Bezug zum Handlungsfeld CI der LES
Antragsformulare
Die formalen Antragsunterlagen für eine Antragsstellung bestehen aus dem
Antragsformular und dem
Finanzierungsplan sowie der
Eigenerklärung zur Fachförderung
Bitte beachten Sie, dass zu jedem Antrag auch die jeweiligen erforderliche Anlagen, wie in den Unterlagen beschrieben, beizubringen sind.
Bewertungskriterien
Die Projektauswahl erfolgt anhand von Auswahlkriterien im Rahmen des bereitstehenden Budgets. Alle zum zum Stichtag eingereichten Projekte werden stufenweise, nach Mindest- und Rankingkriterien geprüft.
Bewertungsbogen zum Aufruf 2022-11-RBKOT-EII
Bewertungsbogen zum Aufruf 2022-11-RBKOT-CI
Rechtsgrundlagen Rahmenplan zum Förderbereich 1 - Integrierte ländliche Entwicklung - Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)"
Aufruf des SMR zum Programm "Regionalbudgets im ländlichen Raum 2022" vom 31. März 2022
LEADER-Entwicklungsstrategie (LES) der Region Kottmar
Weitere Hinweise
Bitte beachten Sie, dass erst mit beidseitiger Unterzeichnung des zuwendungsrechtlichen Vertrages nach Auswahl durch den Koordinierugskreis mit den Kleinprojekten begonnen werden darf. Auch ein Abschluss eines der Ausführung zugrunde liegenden Lieferungs- und Leistungsvertrages (z.B. Kaufvertrag, Werkvertrag, Auftragsbestätigung) ist dabei grundsätzlich als Beginn zu werten und führt zu einer Ablehnung des Kleinprojektes.
In dem Aufruf stehen insgesamt 150.000,00 EUR zur Verfügung.
- die Gesamtkosten pro Kleinprojekt dürfen max. 20.000 EUR brutto betragen
- eine Aufteilung von Projekten zur Unterschreitung der maxiaml förderfähigen Gesamtkosten ist untersagt
- die Kleinprojekte müssen bis 8. November 2022 abgeschlossen sein (inkl. Begeleichung aller Rechnungen)
- die Abrechnung mittels Auszahlungsantrag erfolgt ebenso bis spätestens 15. November 2022 (Posteingang) an die Geschäftsstelle der LAG
Antragsstellung Bewilligungsstelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Lokale Aktionsgruppe Kottmar. Ansprechpartner ist das Regionalmangement der Region.
Büro im Stadtamt Herrnhut Löbauer Straße 18 02747 Herrnhut Tel. 035873 - 34 9 36
Beratung
Das Regionalmanagement steht Ihnen kostenfrei für eine Beratung zur Verfügung.
Auszahlungsantrag Kleinprojekte
Um eine reibungslose Abrechnung Ihres Kleinprojektes zu gewährleisten, nutzen Sie bitte die folgenden Formulare zur Auszahlung:
Dem Auszahlungsantrag sind zwingend weitere Unterlagen beizufügen (siehe privatrechtlicher Vertrag, S.3):
- alle dem Zuwendungszweck zuzuordnenden bezahlten Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege
- Zahlungsnachweise (i.d.R. Kontoauszug)
- Fotos als Nachweis für die abgerechnete Aktion
- Sachbericht (schriftlich, formlos)
Insofern für Ihr Kleinprojekt zutreffend:
- ggf. Teilnehmerlisten
- ggf. Protokolle von Beratungen oder Veranstaltungen
- ggf. veröffentlichte Pressemitteilungen
- ggf. bei Druckexemplaren ein Belegexemplar
Hinweise zur Zeitschiene
- Das Kleinprojekt ist bis spätestens 8. November 2022 durchzuführen und abzuschließen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle diesbezüglichen Rechnungen zu begleichen.
- Spätester Abrechnungstermin gegenüber der LAG „Kottmar" ist ebenfalls der 15. November 2022. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Prüfung des Verwendungsnachweises, voraussichtlich Ende des 4.Quartals 2021.
Die Abrechnungsunterlagen sind bis spätestens am 15.11.2022 einzureichen bei:
Lokale Aktionsgruppe „Kottmar"
Geschäftsstelle Regionalmanagement
Büro im Stadtamt Herrnhut
Löbauer Straße 18
02747 Herrnhut